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   OLG Karlsruhe, 26.09.2011 - 5 WF 3/11   

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https://dejure.org/2011,47731
OLG Karlsruhe, 26.09.2011 - 5 WF 3/11 (https://dejure.org/2011,47731)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2011 - 5 WF 3/11 (https://dejure.org/2011,47731)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2011 - 5 WF 3/11 (https://dejure.org/2011,47731)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 636/17

    Möglichkeit der Anrechnung einer für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, Einmalzahlungen zur Erfüllung rückständigen Unterhalts müssten generell nicht als Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO eingesetzt werden, weil sie in erster Linie zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienten und daher als Einkommen im Sinne von § 115 Abs. 1 ZPO zu behandeln seien (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 385 f. mwN), führt dies jedenfalls im vorliegenden Fall zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • LSG Hamburg, 13.08.2020 - L 4 SO 21/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Deutschen auf Sozialhilfe im Ausland

    Kindergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes (vgl. § 1612b BGB, wonach Kindergeld unterhaltsrechtlich zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden ist; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.9.2011 - 5 WF 3/11 -, Rn. 13, juris) - wenn und soweit durch eine Nachzahlung von Kindergeld der Lebensunterhalt in den Monaten, für die die Nachzahlung erbracht wird, gedeckt werden kann, so ist daneben eine Nachzahlung von Sozialhilfe für diese Monate nicht geboten.

    Kindergeld dient damit der Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes (vgl. § 1612b BGB, wonach Kindergeld unterhaltsrechtlich zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden ist; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. September 2011 - 5 WF 3/11 -, juris Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 18 WF 185/14

    Verfahrenskostenhilfe im Unterhaltsverfahren: Berücksichtigung nachträglich

    a) Erhält ein Beteiligter rückständigen Unterhalt als Einmalzahlung, wird es regelmäßig als unzumutbar angesehen, dass aus diesem Unterhaltsrückstand Verfahrenskosten zu begleichen sind (BGH FamRZ 1999, 644 für den Fall der Darlehensrückzahlung; OLG Hamm FamRZ 2007, 1661, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 385, juris Rn. 12; OLG Celle vom 27.09.2005 - 3 W 127/05, juris Rn. 3; Zöller/Geimer, a.a.O., § 115 Rn. 58a).

    Müsste der Bedürftige diese Einmalzahlung für die Verfahrenskosten einsetzen, wäre er gegenüber einem Unterhaltsbedürftigen, der bei laufenden Unterhaltleistungen nicht verpflichtet gewesen wäre, zu den Verfahrenskosten beizutragen, benachteiligt (OLG Hamm FamRZ 1996, 1291 (Ls); OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 385, juris Rn. 12).

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